Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DW Cocktailservice (AGB)
§ 1. Allgemeine Bedingungen
Alle Leistungen von uns werden ausschließlich auf Basis der nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende Vereinbarungen zwischen DW Cocktailservice und dem
Vertragspartner sind nur in schriftlicher Form gültig. Das Angebot richtet sich an gewerbliche und
private Kunden.
§ 2. Angebote, Vertragsabschluss und Rechnung
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Alle schriftlichen Angebote sind für 14 Kalendertage gültig ab dem Datum des Angebotes.
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Zwischenbuchung vorbehalten, da eine Terminanfrage nicht zwingend gehalten werden kann.
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Um die Buchung und den Termin zu bestätigen, wird eine Anzahlung in
Höhe von 25% der vorab kalkulierten Rechnung fällig. Dies ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Anzahlungsrechung zu zahlen. Erfolgt die Anzahlung nicht, gilt der Vertrag als nichtig. -
Der Vertrag ist beiderseits bindend. Seitens des Auftragnehmers ausgenommen sind Unfall,
Unglück, Verkehrsstau und Unwetter. -
Wird bei einem Auftrag die vorab bestellte Menge an Cocktails überschritten, können
nach Absprache weitere Cocktails gemixt werden. Zusätzliche Cocktails werden gemäß dem
Angebotspreis in Rechnung gestellt und sind nicht verhandelbar. -
Wird bei einem Auftrag die vorab bestellte Menge an Arbeitsstunden überschritten, können nach Absprache weitere Stunden gemixt werden. Jede weitere Stunde wird mit 50,00€ (EUR) veranschlagt.
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Vertraglich vereinbarte, jedoch vom Auftraggeber nicht genutzte Mengen, Leistungen oder
Produkte können nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen oder verrechnet werden. -
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist 14 Kalendertage nach der Veranstaltung per Überweisung zu leisten, die durch DW Cocktailservice in Form einer Rechnung per Post oder E-Mail zugesandt wird.
§ 3. Stornierung
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber bis 90 Kalendertage vor Veranstaltungstermin fallen keine Stornierungskosten an.
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungstermin werden 25 % des Rechnungswertes fällig. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber bis 5 Kalendertage vor Veranstaltungstermin werden 50 % des Rechnungswertes fällig. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber bis 1 Kalendertage vor Veranstaltungstermin werden 80 % des Rechnungswertes fällig.
§ 4. Parkplatz-, (Beladen und Entladen)
Der Kunde muss dafür sorgen, dass es vor dem Veranstaltungsort Parkmöglichkeiten zum Beladen
und Entladen gibt. Für Messen wird vom Auftraggeber ein Parkticket für die Befahrung des
Messegeländes während der gesamten Dauer des Auftrages gestellt.
§ 5. Beschädigung
Fehlende und beschädigte Gegenstände, insbesondere die Bar, Dekorationen und einschließlich
Gläser, die nicht durch unser Personal verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum
Wiederbeschaffungspreis und Aufwand in Rechnung gestellt.
§ 6. Auf und Abbau
Der Kunde stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe
der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung. Des Weiteren stellt der Kunde Zugang zu
Frischwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.
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Für auftretende Schäden, die durch den Auf- und Abbau entstehen, kann DW Cocktailservice nicht
haftbar gemacht werden, soweit deren Personal nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur
Last fällt. -
Der Auftraggeber hat für örtliche Gegebenheiten zu sorgen, die eine sichere und professionelle
Durchführbarkeit des Auftrages ermöglichen. Bei nicht gegebenen Verhältnissen hat der
Auftragnehmer das Recht, den Auftrag einzuschränken oder als nicht durchführbar zu erklären.
§ 7 Leistungsgarantie
DW Cocktailservice ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei DW-Cocktailservice anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.
§ 8 Haftung
Der Auftraggeber haftet für den Bruch oder Verlust geliehener Gegenständen. Eventuelle Kosten werden an den Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Vereinbarung weiterberechnet.
Vorbehaltlich anderer als in diesen AGB‘s getroffener Regelung haftet DW Cocktailservice auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Insbesondere wenn das Einsatzpersonal/Lieferanten während der Aktion den Weisungen des Auftraggeber unterliegt, haftet DW Cocktailservice nicht für evtl. entstehende Schäden. Evtl. Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung.
Ein dem Auftraggeber zustehender Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Wird DW Cocktailservice selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadenersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte.
Anderweitig und darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Auftraggeber sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.
§ 9 Sonstige Bedingungen
Der Auftraggeber und DW Cocktailservice sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschliesslich Bild und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggeber beinhalten.